Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.
Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Gemeinde Niederwinkling will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten:

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Im ersten Schritt ermittelte die Gemeinde die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß Vorgaben BayGibitR und dokumentierte die Ist-Versorgung in einer Adressliste.
Hierzu wird die aktuelle Versorgung auf einer Karte dargestellt.
2. Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Niederwinkling fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Äußerung von Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der IST-Versorgung auf. Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.

3. Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Niederwinkling hat im Zeitraum vom 01.03.2021 bis 20.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Die Gemeinde Niederwinkling führt ein Auswahlverfahren (Betreibermodell)– zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Anpachtung eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
5. Auswahlverfahren - Ergebnis
Die Gemeinde Niederwinkling hat ein zweistufiges Auswahlverfahren (Betreibermodell) nach Nr. 7 und Nr. 8 BayGibitR durchgeführt.

Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

6. Förderbescheid - Bekanntmachung
Für die Gemeinde ist am 22.03.2024 der Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen von der Regierung von Niederbayern ausgestellt worden.
7. Kooperationsvertrag / Pacht- und Betreibervertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 19.09.2023 zwischen der Gemeinde Niederwinkling und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Niederwinkling ist nachfolgend zum Download bereitgestellt: