Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.
Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Gemeinde Perasdorf will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten:

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
Im ersten Schritt ermittelte die Gemeinde die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß Vorgaben BayGibitR und dokumentierte die Ist-Versorgung in einer Adressliste.
Hierzu wird die aktuelle Versorgung auf einer Karte dargestellt.
2. Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Perasdorf fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Äußerung von Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der IST-Versorgung auf. Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.