Die Bundesregierung fördert mit der „Gigabit-Richtlinie“ den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen.

1. Markterkundungsverfahren
Der Markt Schwarzach fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Darstellung der IST-Versorgung auf. Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Stadt über den Stand der Planungen informieren sollen. Zur Teilnahme aufgerufen sind alle Telekommunikationsunternehmen (TKU), die im Markterkundungsgebiet eine Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur zur Versorgung von Endkunden betreiben oder die Errichtung einer solchen innerhalb der nächsten drei Jahre planen. Für die Teilnahme am MEV ist zwingend die Registrierung des TKUs im Internet-Portal des „Projektträger PWC“ erforderlich. Telekommunikationsunternehmen können die Adressdatendatei und die Anleitung zum MEV nach Einloggen mit den spezifischen Zugangsdaten downloaden.