Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen
mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse
und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.
Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken".
Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Parkstetten will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten:
Die Gemeinde Parkstetten fordert die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen in den nächsten drei Jahren und zur Äußerung von Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der IST-Versorgung auf. Den Netzbetreibern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Gemeinde Parkstetten eine Fristverlängerung bis einschließlich 10.05.2022.
Bitte kontaktieren Sie hierzu breitband@hpe-planung.de.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.